Die Frage ist nun, inwiefern dieses „Monster“ auch den Umgang mit Gefahrstoffen betrifft?
Die Antwort lautet: Ja, es spielt dabei eine Rolle! Insbesondere dann, wenn Sie nachhaltig wirtschaften und dies zertifizieren lassen wollen. Die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) ist Teil des europäischen „Green Deal“. Sie basiert auf der Grundannahme, dass eine Wirtschaftstätigkeit als „nachhaltig“ oder „ taxonomiefähig“ gilt, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Umweltziele leistet:
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