Praxisfall

Blackbox Homeoffice: „Wir dürfen da ja gar nicht rein.“

Für viele Homeoffice-Arbeitsplätze existiert keine Gefährdungsbeurteilung – schlicht, weil sie nicht vor Augen sind. Manche Betriebe drücken sich auch bewusst davor. Das häufigste Argument: „Wir haben ja keinen Zutritt zur Privatwohnung.“ Das stimmt – greift aber zu kurz. Der Arbeitgeber bleibt für sicheres Arbeiten verantwortlich, unabhängig vom Arbeitsort. Wer hybrides Arbeiten erlaubt, muss auch die Bedingungen beurteilen. Nicht kontrollierend, sondern unterstützend. Wie das pragmatisch gelingt, zeigt ein Best-Practice-Beispiel.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

24.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Herr Neumann darf künftig zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten. Zufrieden packt er seinen neuen Firmen-Laptop am Abend ein. Gleich am ersten Tag im Homeoffice steht eine kurze Videokonferenz mit der Sifa an. Die hat den „Check-Up Home­office“ im Gepäck – eine strukturierte Checkliste zur ergonomischen und organisatorischen Bewertung des Arbeitsplatzes.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
  • Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
  • Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen