Im Lagerbereich für Kleinteile und Zubehör waren große Gitterboxpaletten, sogenannte Corletten, in Reihen aufgestellt. Darin befanden sich angelieferte bzw. auszuliefernde Teile, die zu Sortimenten zusammengestellt werden. Ein Mitarbeiter war damit beschäftigt, die Corletten mithilfe eines Mitgänger-Hubwagens zu verschieben. Er besaß einen Staplerschein und war im Umgang mit dem Gerät unterwiesen.
Zeitgleich fuhr ein weiterer Mitarbeiter – Beschäftigter eines Subunternehmens – mit einem Mitgänger-Hubwagen und einer beladenen Corlette in denselben Transportgang, um „schnell Teile für eine Auslieferung“ zu holen. Die Corlette war bereits mit über 2 m hohen Teilen beladen, wodurch die Sicht in Fahrtrichtung erheblich eingeschränkt war. Da Mitgänger-Hubwagen keine erhöhte Standposition bieten und der Mitarbeiter den Lagerbereich nicht kannte, war seine Orientierung zusätzlich erschwert. Infolge der Sichtbehinderung kam es zur Kollision mit dem ersten Mitarbeiter, der dabei schwer verletzt wurde.
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