Aus Unfällen lernen

Blindfahrt mit Folgen: Dieser Unfall mit einem Flurförderzeug wäre vermeidbar gewesen

In einem Speditionsbetrieb mit Umschlaglager für Haushaltsgroßgeräte, Möbel und Küchen kam es in einem Lagerbereich zu einem schweren Arbeitsunfall. Die Unfalluntersuchung ergab, dass es keine betrieblichen Regelungen für Staplertätigkeiten in diesem Lagerbereich gab. Begünstigt wurde der Unfall durch zu hohe Ladung sowie fehlende Kommunikation zwischen zwei Beschäftigten. Lesen Sie hier, was genau passierte und wie der Unfall hätte verhindert werden können.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

14.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Im Lagerbereich für Kleinteile und Zubehör waren große Gitterboxpaletten, sogenannte Corletten, in Reihen aufgestellt. Darin befanden sich angelieferte bzw. auszuliefernde Teile, die zu Sortimenten zusammengestellt werden. Ein Mitarbeiter war damit beschäftigt, die Corletten mithilfe eines Mitgänger-Hubwagens zu verschieben. Er besaß einen Staplerschein und war im Umgang mit dem Gerät unterwiesen.

Zeitgleich fuhr ein weiterer Mitarbeiter – Beschäftigter eines Subunternehmens – mit einem Mitgänger-Hubwagen und einer beladenen Corlette in denselben Transportgang, um „schnell Teile für eine Auslieferung“ zu holen. Die Corlette war bereits mit über 2 m hohen Teilen beladen, wodurch die Sicht in Fahrtrichtung erheblich eingeschränkt war. Da Mitgänger-Hubwagen keine erhöhte Standposition bieten und der Mitarbeiter den Lagerbereich nicht kannte, war seine Orientierung zusätzlich erschwert. Infolge der Sichtbehinderung kam es zur Kollision mit dem ersten Mitarbeiter, der dabei schwer verletzt wurde.

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