Einen Kanister mit drei Gefahrsymbolen einfach mal schnell zwischen ein paar Kartons auf einer Palette abzustellen kann schon als grob fahrlässig bezeichnet werden. Denn auch für Kleinmengen gelten die Vorgaben der Gefahrstoffdatenblätter. Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 gibt hilfreiche Tipps zur Lagerung.
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