Rechtliches

Brandschutz – denken Sie auch an die Arbeit im Homeoffice!

Viele Mitarbeiter arbeiten mittlerweile ganz oder zum Teil im Homeoffice. Dass man auch hier an den Brandschutz denken muss, zeigt der folgende Fall aus dem Bereich der Unfallversicherung (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9.10.2025, Az. L 21 U 47/23).
Maria Markatou

Maria Markatou

23.01.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Softwareentwickler lebte in einer Wohnung im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Sein Wohnzimmer nutzte er als Homeoffice. Im Januar 2021 nahm er an einer Telefonkonferenz teil. Auf einmal bemerkte er, dass Rauch in das Wohnzimmer eintrat. Er ging zur Tür zum Wohnungsflur und öffnete diese, um nach der Ursache zu schauen. Genau in diesem Moment explodierten seine beiden E-Roller-Akkus. Er hatte sie in seiner Wohnung neben der Wohnungstür abgestellt. Wegen der starken Qualmentwicklung bekam es der Softwareentwickler mit der Angst zu tun und flüchtete zum Fenster des Wohnzimmers. Er sprang aus dem Fenster in den Innenhof und zog sich dabei Brüche an beiden Füßen zu. Die Unfallversicherung lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, also klagte der Softwareentwickler.

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