Dennoch werden insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen häufig selbst die grundlegenden Brandschutzanforderungen nur minimal erfüllt, da sie als komplex und mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden gelten. Speziell in Unternehmen, in denen ausschließlich in Büros gearbeitet wird (z. B. Finanz- und Dienstleistungsbranche), wird das Thema betrieblicher Brandschutz oft sehr oberflächlich behandelt. Doch auch im „einfachen“ Büro lauern Brandrisiken, die es erforderlich machen, ergänzend zu den geltenden rechtlichen Anforderungen zusätzliche Maßnahmen im betrieblichen Brandschutz umzusetzen.
Zuständigkeiten im betrieblichen Brandschutz
Das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung verlangen ein Höchstmaß an Sicherheit im vorbeugenden Brandschutz. Diese Anforderungen stellen Betreiberpflichten dar und müssen eingehalten werden. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber, und zwar unabhängig von der Branche und der Betriebsgröße.
Während bei Neubauten standardmäßig ein Brandschutzkonzept erstellt und genehmigt wird, müssen bei Bestandsgebäuden Auflagen durch Behörden und Versicherer im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beachtet werden. Auch wenn reine Verwaltungsbereiche mit einer niedrigen Brandgefährdung eingestuft werden, müssen mögliche Brandrisiken bewertet und notwendige Brandschutzmaßnahmen definiert werden.
Häufige Brandursachen im Büro
In Büros bestehen zahlreiche Brandgefahren, die ernsthafte Risiken bedeuten. Häufige Ursachen sind elektrische Geräte, offenes Feuer, menschliches Fehlverhalten sowie unsachgemäß gelagerte Materialien. Es ist daher entscheidend, diese Risiken zu kennen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Brände zu verhindern und im Ernstfall richtig zu reagieren.
Besonders kritische Bereiche sind dabei:
- Elektronische Geräte
Defekte oder überhitzte Geräte, Mehrfachsteckdosen, die überlastet sind, oder schlecht isolierte Geräte können Kurzschlüsse und Brände verursachen.
- Offenes Feuer und brennbare Stoffe
Kerzen, Zigaretten, aber auch feuergefährliche Arbeiten (z. B. Schweißen) können schnell zu Bränden führen, wenn sie nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt oder durchgeführt werden.
- Menschliches Fehlverhalten
Unachtsamkeit, falsches Verhalten im Umgang mit Feuer oder brennbaren Materialien können ebenfalls zu Bränden führen.
- Unsachgemäße Lagerung
Papier, alte Ordner, Verpackungsmaterialien und andere brennbare Stoffe können Brände beschleunigen und Fluchtwege versperren.
Präventive Maßnahmen
Brandprävention im Büro umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und zur Minimierung von Schäden im Brandfall. Dazu gehören organisatorische, technische und bauliche Vorkehrungen sowie die Schulung der Mitarbeiter im Verhalten bei Bränden.
- Regelmäßige Überprüfung und Wartung
PCs, Drucker und andere Hardware: Auch in Büros sind zahlreiche elektrische und elektronische Geräte im Einsatz. Überprüfen Sie alle Geräte sowie Installationen regelmäßig auf Defekte und lassen Sie diese ggf. reparieren.
- Sicherheitsvorkehrungen
Vermeiden Sie die Überlastung von Mehrfachsteckdosen und stellen Sie sicher, dass alle Geräte ausreichend belüftet sind.
- Verbot von offenem Feuer
Untersagen Sie das Rauchen und die Verwendung von Kerzen im Büro oder erlauben Sie es nur unter strengen Auflagen.
- Brandschutzhelfer
Schulen Sie Brandschutzhelfer, die im Brandfall wichtige Aufgaben übernehmen können.
- Lagerung von Materialien
Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Lagerung von Papier, Verpackungsmaterialien und anderen brennbaren Stoffen, um Brände zu vermeiden. Halten Sie außerdem ausreichend Abstand zu Heizquellen und elektrischen Geräten ein, um das Risiko weiter zu minimieren.
- Schulungen und Sensibilisierung
Führen Sie regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter durch, um sie für Brandgefahren zu sensibilisieren und ihnen korrektes Verhalten im Brandfall zu vermitteln.
- das Aushängen der Brandschutzordnung Teil A,
- die Unterweisung aller Mitarbeiter über das Verhalten im Brandfall,
- ausreichende Ausstattung mit Feuerlöschern bzw. Löschsprays,
- Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege,
- Ausbildung und EInsatz von mindestens fünf Prozent der anwesenden Belegschaft als Brandschutzhelfer.