Brandschutz

Brandschutzhelfer: Neue ASR A2.2 verkürzt die Wiederholung

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wurden vom Bundesarbeitsministerium überarbeitet und im Mai 2025 veröffentlicht. Die Passagen zur barrierefreien Gestaltung wurden entfernt, um Doppelregelungen zu vermeiden. Hier wird nun auf die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ verwiesen.
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

07.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Im Sinne einer europaweit einheitlichen Terminologie wurde der Begriff „Räumungsübung“ durch „Evakuierungsübung“ ersetzt. Diese müssen Unternehmen mindestens alle 2 Jahre durchführen und dokumentieren. Bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern wurde das Wiederholungsintervall (inkl. praktischer Löschübungen) auf jetzt 2 (früher 3) bis 5 Jahre festgelegt. Dies dürfte dem demografischen Wandel geschuldet sein, wie auch einer deutlich größeren Personalfluktuation in den Betrieben. Die für das Unternehmen notwendige Ausbildungsfrequenz muss stets an den betriebsspezifischen Risiken orientiert sein und ggf. angepasst werden. Die neue ASR A2.2 ist auf der Webseite https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2 als kostenfreier Download verfügbar.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Sicherheit im Betrieb’ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
  • Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
  • Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
  • Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.