Im Sinne einer europaweit einheitlichen Terminologie wurde der Begriff „Räumungsübung“ durch „Evakuierungsübung“ ersetzt. Diese müssen Unternehmen mindestens alle 2 Jahre durchführen und dokumentieren. Bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern wurde das Wiederholungsintervall (inkl. praktischer Löschübungen) auf jetzt 2 (früher 3) bis 5 Jahre festgelegt. Dies dürfte dem demografischen Wandel geschuldet sein, wie auch einer deutlich größeren Personalfluktuation in den Betrieben. Die für das Unternehmen notwendige Ausbildungsfrequenz muss stets an den betriebsspezifischen Risiken orientiert sein und ggf. angepasst werden. Die neue ASR A2.2 ist auf der Webseite https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2 als kostenfreier Download verfügbar.
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