Brandschutz

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz führt bundesweite Mindestanforderungen, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen ein und stärkt so deren Schutz und Widerstandsfähigkeit. Es definiert elf essenzielle Sektoren, wie beispielsweise Energie, Gesundheit und […]
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

29.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Das KRITIS-Dachgesetz führt bundesweite Mindestanforderungen, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen ein und stärkt so deren Schutz und Widerstandsfähigkeit. Es definiert elf essenzielle Sektoren, wie beispielsweise Energie, Gesundheit und Transport, in denen Betreiber zukünftig Risiken systematisch bewerten und Resilienzpläne erstellen müssen. Das Gesetz setzt die EU-CER-Richtlinie um, sorgt für europaweit einheitliche Standards und fördert Kooperationen. Kritische Anlagen werden anhand von Kriterien wie Versorgungsrelevanz (z. B. Versorgung von über 500.000 Personen) identifiziert. Betreiber sind verpflichtet, ihre Einrichtungen physisch zu schützen, Vorfälle zu melden, Notfallteams und Sicherheitsmaßnahmen bereitzuhalten und Schwachstellen zügig zu beheben. Das Gesetz ergänzt bestehende Regelungen zur Cybersicherheit und trägt dazu bei, die Versorgungssicherheit und Krisenfestigkeit in Deutschland zu erhöhen.

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