Kurzmeldungen / Trends

Bundesrat will Bürokratieabbau bei der Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten dauerhaft oder gelegentlich ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, bleiben Halter und sind daher verpflichtet, die Führerscheine der Fahrer zu überprüfen. Unklar ist bislang, in welchen Abständen diese Kontrolle zu wiederholen ist. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) enthält dazu keine konkreten Vorgaben. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates soll nun Rechtssicherheit schaffen. Lesen Sie hier, welche Neuerung geplant ist und was bis zum Inkrafttreten gilt.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

09.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber zukünftig ihren Kontrollpflichten Genüge tun, wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Länderkammer „zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen“ (21/1386) ab. Mit der neuen Regelung würde sich aus Sicht des Bundesrates der Kontroll- und Dokumentationsaufwand für Arbeitgeber deutlich reduzieren. Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch offen.

So sind Sie bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf der sicheren Seite

  • Die Führerscheine aller Fahrzeugnutzer mindestens halbjährlich kontrollieren, um Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Einsicht in die Originaldokumente nehmen, Kopien reichen nicht aus.
  • Auf die Führerscheinklasse und bestehende Beschränkungen achten.
  • Ausschließlich umgeschriebene oder EU-Führerscheine akzeptieren.
  • Die Kontrolle schriftlich dokumentieren, z. B. anhand einer Fahrzeugnutzerliste.
  • Das exakte Datum der Kontrolle erfassen und diese durch Unterschrift der Fahrzeugnutzer bestätigen lassen.
  • Die Nachweise der Kontrollen für mindestens fünf Jahre aufbewahren.
  • Per Dienstanweisung Mitarbeiter mit Auflagen und Beschränkungen auffordern, diese einzuhalten.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Arbeitssicherheit & Gesunheitsschutz aktuell‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Updates zu rechtlichen Änderungen, Verordnungen und Normen, sodass Sie immer genau wissen, ob sich Anforderungen auf Ihren Betrieb auswirken.
  • Impulsen der Fachexperten, die ihre Erfahrungen aus der Praxis mit Ihne teilen. So fällt es Ihnen leicht, Argumente zu formulieren, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen intern durchzusetzen.
  • Praktischen Checklisten, Mustern und Vorlagen, die Ihnen Sicherheit geben, dass Sie bei wichtigen Aufgaben an alles gedacht haben.