Frage: „Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Unternehmen auf die Frage nach Sicherheitsunterweisungen nur mit einem Stirnrunzeln reagieren. Wenn ein Arbeitgeber nicht sicherstellt, dass regelmäßig Unterweisungen stattfinden, begeht er doch eine Ordnungswidrigkeit – oder etwa nicht?“
Antwort: Ja, das stimmt! Die bloße Verteilung von Betriebsanweisungen oder Sicherheitsdatenblättern reicht nicht aus. Unterweisungen müssen aktiv durchgeführt und dokumentiert werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt dies eindeutig:
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