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Cannabis am Arbeitsplatz: Neue Plakate und Informationen für Ihre Aufklärungsarbeit

Rauschmittel wie Cannabis haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ dürfen Beschäftigte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden könnten. In Betrieben gibt es rund um das Thema Cannabis noch viele Unsicherheiten. Diese Plakate und eine neue Broschüre der DGUV unterstützen Sie als Sifa bei Ihrer Aufklärungsarbeit.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

23.09.2024 · 1 Min Lesezeit

In einer früheren Ausgabe haben wir bereits empfohlen, eine Betriebsanweisung oder vergleichbare Regeln zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln am Arbeitsplatz, die auch das Thema Cannabis einschließen, zu erstellen. Ergänzend dazu sollten Sie Ihre Kollegen auf die Risiken des Cannabiskonsums hinweisen. Nutzen Sie dazu diese neuen Materialien:

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