Aus der Praxis

Cannabis-Konsum: Null Toleranz im Gesundheitswesen!

Die Legalisierung von Cannabis wirft besonders im sensiblen Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege viele Fragen auf. Auch wenn der private Konsum nun für Erwachsene unter bestimmten Auflagen straffrei ist, bedeutet dies keineswegs eine Freigabe für den Dienst am Patienten. Für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gilt weiterhin eine klare Linie.

Redaktion SafetyXperts

08.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Sicherheit geht vor: Die „Null-Toleranz“-Position

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertritt eine eindeutige Position: „NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung“. Dies gilt insbesondere für Berufe in der Pflege und Medizin, da hier die Verantwortung für Menschenleben im Vordergrund steht. Nach der DGUV- Vorschrift 1 dürfen sich Beschäftigte nicht durch berauschende Mittel in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährdet.

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