Kurzmeldungen

CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt angepasst: Neue und geänderte Stoffeinträge

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1222 vom 02.04.2025 hat die Europäische Kommission die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erneut angepasst. Ziel ist es, die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den aktuellen technischen und wissenschaftlichen Stand anzupassen. Insgesamt wurden zehn bestehende Stoffeinträge geändert und 22 neue Stoffe in die Liste aufgenommen.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

27.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Was bedeutet das für Sie?

Die Änderungen betreffen Anhang VI Teil 3 Tabelle 3 der CLP-Verordnung, die am 10.07.2025 in Kraft getreten und ab dem 01.02.2027 verbindlich anzuwenden ist.

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