Die Technische Regel für Betriebssicherheit „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ (TRBS 1115, Teil 1) schreibt deshalb vor, dass Betreiber von Aufzugsanlagen auch die Cybersicherheit in ihre Gefährdungsanalysen einbeziehen und dokumentieren müssen.
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