Aus der Praxis

Da kommt was auf Sie zu – neues Pflegekompetenzgesetz!

Ende des letzten Jahres hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Pflegekompetenz vorgelegt, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der Befugnisse von Pflegekräften, um die Ärzteschaft zu entlasten. Diese Kompetenzerweiterung kann jedoch auch zu neuen Belastungen und Gefährdungen führen, die Sie in Ihrer Einrichtung oder Praxis unbedingt beachten sollten.
Jörg Stojke

Jörg Stojke

03.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Schon in der Ausbildung lernen examinierte Pflegekräfte, wie sie heilkundliche Aufgaben ausüben können. Laut dem neuen Gesetzentwurf sollen deshalb Pflegekräfte zukünftig u. a. auch folgende Aufgaben wahrnehmen dürfen:

  • Eigenverantwortliches Wundmanagement
  • Management von Demenz und Diabetes
  • Übernahme von Folgeverordnungen
  • Fachliche Entscheidung über Hilfsmittel

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