Schon in der Ausbildung lernen examinierte Pflegekräfte, wie sie heilkundliche Aufgaben ausüben können. Laut dem neuen Gesetzentwurf sollen deshalb Pflegekräfte zukünftig u. a. auch folgende Aufgaben wahrnehmen dürfen:
- Eigenverantwortliches Wundmanagement
- Management von Demenz und Diabetes
- Übernahme von Folgeverordnungen
- Fachliche Entscheidung über Hilfsmittel
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