Leserfragen

„Darf der Arbeitgeber anordnen, wann Überstunden abgebaut werden sollen?“

Frage: „Die Auftragslage in unserem Betrieb unterliegt starken Schwankungen. Dem Chef ist es am liebsten, wenn die Mitarbeiter dann Überstunden abbauen, wenn nicht viel zu tun ist. Meistens ziehen sie […]
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

16.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Die Auftragslage in unserem Betrieb unterliegt starken Schwankungen. Dem Chef ist es am liebsten, wenn die Mitarbeiter dann Überstunden abbauen, wenn nicht viel zu tun ist. Meistens ziehen sie mit – aber was, wenn nicht? Darf der Arbeitgeber den Abbau von Überstunden anordnen und wenn ja, muss er eine Ankündigungsfrist einhalten?“

Antwort: Ja, der Arbeitgeber darf den Abbau von Überstunden anordnen – muss dabei aber die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen im Arbeits- und Tarifvertrag beachten. Generell gilt, dass Überstunden innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen abgebaut werden sollen, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu gewährleisten. Der Arbeitgeber muss sich an diese gesetzlichen Vorgaben halten, um für das Wohlergehen der Beschäftigten zu sorgen und arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Überstundenabbau sollte in einer für die Mitarbeiter zumutbaren Weise unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse erfolgen.

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