Frage: „Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber die Beschäftigten ausreichend zur Arbeitssicherheit unterweisen. Da wir sehr viele Kollegen haben, ist der Zeitaufwand dafür entsprechend hoch. Mein Chef schlägt nun aus Kostengründen vor, dass die Kollegen sich anhand der Betriebsanweisungen selbst unterweisen sollen, jedenfalls bei den vorgeschriebenen Wiederholungsunterweisungen. Der Vorgesetzte soll sich dann in den regelmäßigen Meisterbesprechungen überzeugen, ob die Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben. Ist das zulässig?“
Antwort: Nein, das ist es nicht. Es ist zweifelsfrei die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Die DGUV-Information 211-005 „Unterweisung, Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“ stellt dazu eindeutig klar, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für die Wissensaneignung nicht den Beschäftigten übertragen darf.
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