Frage: „In unserer Zahnarztpraxis ist eine Schwangere beschäftigt. Wir sind aktuell unterbesetzt. Darf sie weiterhin bei Operationen eingesetzt werden?“
Antwort: Aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergibt sich die Verpflichtung zur gesonderten Beurteilung von Art, Ausmaß und Dauer möglicher Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz. Sie müssen also zunächst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, die alle Risiken der Tätigkeit berücksichtigt. Zu vermeiden sind insbesondere Tätigkeiten, bei denen Schwangere oder stillende Mütter schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen ausgesetzt sind.
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