Jasmin R. aus Bremen fragt: „Seit einigen Wochen arbeite ich in einer allgemeinmedizinischen Praxis und wollte mir in der Mittagspause im Imbiss nebenan etwas zu essen holen. Dies wurde mir aber von meiner Praxisleitung mit dem Hinweis auf die Hygiene verboten. Darf ich die Praxis aus hygienischen Gründen wirklich nicht verlassen?“
SafetyXperts-Antwort: Sie dürfen in Ihrer Mittagspause die Praxis verlassen. Die Pause ist eine arbeitsfreie Zeit, die Sie gestalten können, wie Sie möchten. Auch aus hygienischen Gründen gibt es keine Vorschrift, die Ihnen das Verlassen der Praxis untersagt. In einigen Bereichen des Gesundheitswesens muss jedoch aus hygienischen Gründen Schutzkleidung getragen werden. Diese Schutzkleidung ist vor dem Verlassen der Einrichtung oder Praxis abzulegen. In Ihrem Fall könnte es sich um einen Praxiskittel handeln. Diesen müssen Sie also vor der Mittagspause in der Praxis lassen, damit keine Verunreinigungen durch Speisereste oder Gerüche entstehen. Außerdem sollten Sie nach der Mittagspause die Hände gründlich desinfizieren. Wir empfehlen auch, vor dem Verlassen der Praxis die Schuhe zu wechseln, damit bei Rückkehr kein Schmutz ins Gebäude eingetragen wird.
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