Herbert M., Cuxhaven: „Ich arbeite in einem metallverarbeitenden Betrieb und empfinde den bereitgestellten Gehörschutz als unangenehm. Besonders bei längerer Tragedauer drückt der Kapselgehörschutz stark. Ich habe privat deutlich bequemere Gehörschutzstöpsel, die ich auch beim Heimwerken benutze. Darf ich diese im Betrieb verwenden oder muss ich zwingend den vom Arbeitgeber bereitgestellten Gehörschutz tragen?“
Werner Böcker: Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, welche persönliche Schutzausrüstung im Betrieb verwendet wird. Er ist dafür verantwortlich, dass die Schutzwirkung nachweisbar und für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist. Privat mitgebrachter Gehörschutz ist deshalb nicht automatisch zulässig. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Gehörschutz im Betrieb Teil der Gefährdungsbeurteilung ist. Der Arbeitgeber wählt die PSA so aus, dass sie zur konkreten Lärmsituation passt und gleichzeitig mit anderer Schutzausrüstung – etwa Helm, Schutzbrille oder Atemschutz – kompatibel ist. Ein privat beschafftes Produkt kann diese Anforderungen erfüllen, muss dies aber nicht zwingend.