Frage: „In unserem Betrieb nutzen wir eine stationäre Bandschleifmaschine. Dabei tragen wir enganliegende Schutzhandschuhe zum Schutz der Hände. Ein Kollege meinte jetzt, dass das verboten ist, weil doch an rotierenden Maschinen Einzugsgefahr besteht. Was ist richtig?“
Antwort: Das kommt darauf an. Bei Arbeiten an stationären Bandschleifmaschinen sind die Risiken des Einzugs und der Handverletzung bei versehentlichem Kontakt mit dem Schleifband gegeneinander abzuwägen. Wichtige Dokumente sind die Betriebsanleitung des Herstellers und Gefährdungsbeurteilung.
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