Leserfragen

„Darf mir mein Arbeitgeber In-Ear-Kopfhörer aus Sicherheitsgründen verbieten?“

Leserfrage: „Ich arbeite in der Produktion, wo regelmäßig mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Viele Kollegen tragen während der Arbeit In-Ear-Kopfhörer. Jetzt hat unsere Geschäftsleitung das Tragen dieser Kopfhörer aus Sicherheitsgründen untersagt. […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

27.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Leserfrage: „Ich arbeite in der Produktion, wo regelmäßig mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Viele Kollegen tragen während der Arbeit In-Ear-Kopfhörer. Jetzt hat unsere Geschäftsleitung das Tragen dieser Kopfhörer aus Sicherheitsgründen untersagt. Dürfen wir wirklich keine In-Ear-Kopfhörer während der Arbeit tragen?“

SafetyXperts-Antwort: Der Arbeitgeber – in diesem Fall Ihre Geschäftsleitung – ist berechtigt festzulegen, welche persönlichen Gegenstände während der Arbeit verwendet werden dürfen, vor allem wenn Sicherheitsbedenken vorliegen. In Bereichen, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, sind besondere Aufmerksamkeit und uneingeschränkte akustische Wahrnehmung unerlässlich. Das Tragen von In-Ear-Kopfhörern ist hier als äußerst kritisch anzusehen, gerade, wenn sie zum Musikhören genutzt werden. Dies kann dazu führen, dass Warnsignale, akustische Hinweise auf Störungen oder Anweisungen von Kollegen nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden.

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