Frage: „Unser Azubi ist im zweiten Ausbildungsjahr zum Chemielaboranten. Muss der Ausbilder bei Tätigkeiten im Labor, wie beispielsweise dem Fertigstellen einer Messreihe, ständig dabei sein, oder reicht es, wenn er nebenan im Büro für Fragen erreichbar ist?“
Antwort: Auszubildende dürfen im Labor grundsätzlich nicht völlig auf sich allein gestellt sein, da der Ausbildungsbetrieb eine gesetzliche Aufsichts- und Fürsorgepflicht trägt.
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