1. Arbeitszeit und Zeiterfassung
Ein Klassiker im Arbeitsschutz ist die Arbeitszeit. Hier wird sich ab diesem Jahr deutlich etwas tun, genauer im 1. Quartal 2026. Statt wie bisher nur jährlich zu prüfen, ob Beschäftigte zu viele Stunden geleistet haben, erfolgt die Bewertung künftig quartalsweise. Das erleichtert es, Belastungsspitzen früher zu erkennen und gegenzusteuern.
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