„Als schwerbehinderter Mensch muss ich nie Überstunden leisten“
Diese Aussage ist falsch. Ein schwerbehinderter Mensch ist auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ 207 SGB IX). Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die Arbeitszeit von acht Stunden an einem Arbeitstag hinausgeht. Überstunden sind dagegen die Stunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Die Aussage in der Überschrift enthält also zwei Fehler: Überstunden und Mehrarbeit sind nicht immer deckungsgleich – und schwerbehinderte Menschen sind nicht per se freigestellt, sondern müssen ihre Freistellung verlangen.
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