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DGUV-Branchenregel für Bürobetriebe auch in englischer Sprache

Viele international aufgestellte Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter – mal für einige Wochen, mal für viele Monate – in ihre deutsche Niederlassung oder Schwestergesellschaft. Auch sie haben Anspruch auf betrieblichen Gesundheitsschutz nach hiesigen Standards. Deshalb gibt es – was viele nicht wissen – die DGUV-Branchenregel für Bürobetriebe auch auf Englisch.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

11.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Schrift trägt den Titel „DGUV Rule 115-401 Office Businesses Sector“. Ihr Inhalt entspricht 1:1 der deutschen Fassung. Die „Expatriates“ können sich damit, ob als Vorgesetzte oder Mitarbeiter, selbstständig über alle Regelungen informieren, die hierzulande für den Gesundheitsschutz bei Büroarbeitsplätzen gelten.

Die Branchenregel informiert über bürotypische Gesundheitsgefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahme. Dazu gehören z. B. Gefährdungen durch Lärm, Raumklima und unzureichende Arbeitsplatzbeleuchtung, aber auch durch mangelhafte Software-Ergonomie, sowie elektrische bzw. Brandgefährdungen beispielsweise aufgrund defekter oder falsch benutzter Elektrogeräte.

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