Arbeitsschutz

DGUV-Vorschrift 2: Das sollten Sie bis Mai 2027 erledigen

Seit dem 01.06.2026 gilt für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine grundlegend überarbeitete Fassung der DGUV-Vorschrift 2. Sie regelt, in welchem Umfang Praxen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden müssen und bringt für viele kleine Praxen spürbare Erleichterung. Im Gegenzug verlangt sie aber auch mehr Eigenverantwortung bei Dokumentation und Nachweisen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend, welche Änderungen für Ihre Praxis besonders wichtig sind und was Sie jetzt beachten müssen.

Annabell Gottschalk

11.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Die wichtigste Änderung: Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Praxen mit bis zu 20 Mitarbeitenden können künftig von starren Einsatzzeiten befreit werden – die Betreuung richtet sich stattdessen stärker an der individuellen Gefährdungsbeurteilung aus. Auch bei der Beratungsform selbst bewegt sich etwas: Bis zu einem Drittel der Betreuungsleistung darf künftig online oder telefonisch erfolgen, eine persönliche Erstbegehung bleibt aber weiterhin Pflicht.

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