Die wichtigste Änderung: Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Praxen mit bis zu 20 Mitarbeitenden können künftig von starren Einsatzzeiten befreit werden – die Betreuung richtet sich stattdessen stärker an der individuellen Gefährdungsbeurteilung aus. Auch bei der Beratungsform selbst bewegt sich etwas: Bis zu einem Drittel der Betreuungsleistung darf künftig online oder telefonisch erfolgen, eine persönliche Erstbegehung bleibt aber weiterhin Pflicht.
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