Die E-Mails bzw. Briefe verwenden unterschiedliche Betreffzeilen, wie z. B. „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“ oder „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025. Verpflichtende Teilnahme für alle Mitgliedsunternehmen – inkl. Beitragssenkung“. Die Schreiben fordern die Adressaten zu einer angeblich verpflichtenden Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft. Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV bzw. der Berufsgenossenschaft zu stammen, sind aber nicht echt. Ein sogenanntes Präventionsmodul der DGUV existiert nicht. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, sollten umgehend Anzeige erstatten. Dazu nennt ihnen das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.
Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 bzw. unter info@dguv.de
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