Recht

Die Haftung des Sicherheitsbeauftragten – räumen Sie mit Mythen auf!

Die Frage nach der Haftung des Sicherheitsbeauftragten (SiBe) gehört zu den häufigsten Unsicherheiten im betrieblichen Arbeitsschutz. Viele Beschäftigte befürchten, mit der Übernahme dieser Funktion auch eine persönliche rechtliche Verantwortung für Arbeitsunfälle oder Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften zu übernehmen. Dieses Gerücht liest man immer wieder, es hält sich mehr als hartnäckig. Ich kann Ihnen aber sagen: Es ist falsch! Die rechtliche Stellung des Sicherheitsbeauftragten ist eindeutig geregelt und von der Verantwortung des Arbeitgebers sowie der Führungskräfte klar abzugrenzen. Räumen Sie mit dem Mythos Haftung auf und gewinnen Sie so Beschäftigte als SiBe.
Maria Markatou

Maria Markatou

07.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Arbeitgeber muss SiBe bestellen

Die Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 22 SGB VII. Danach haben Unternehmen – abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren – Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bereits aus dem Gesetz ergibt sich, dass Sicherheitsbeauftragte den Unternehmer unterstützen. Eine Übertragung von Unternehmerpflichten oder arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten ist damit gerade nicht verbunden. Und das ist auch mit der Neuregelung des § 22 SGB VII zum 29.5.2026 so geblieben.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
  • Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
  • Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen