Arbeitgeber muss SiBe bestellen
Die Rechtsgrundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist § 22 SGB VII. Danach haben Unternehmen – abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und den bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren – Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bereits aus dem Gesetz ergibt sich, dass Sicherheitsbeauftragte den Unternehmer unterstützen. Eine Übertragung von Unternehmerpflichten oder arbeitsschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten ist damit gerade nicht verbunden. Und das ist auch mit der Neuregelung des § 22 SGB VII zum 29.5.2026 so geblieben.
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