Arbeitshilfe

Die Unterweisung der Brandschutzordnung: Jährliche Pflicht für alle Mitarbeiter

Dass Unterweisungen zum Brandschutz einmal jährlich stattfinden müssen, ist nichts Neues. Die Inhalte sind in Unternehmen oft unterschiedlich geregelt. Häufig erfolgt die Schulung jedoch wahllos und unüberlegt. Wie kann dem entgegengewirkt werden?
Sven Rost

Sven Rost

09.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Egal, in welcher Art und Weise eine Unterweisung stattfindet, im Brandschutz dient die Brandschutzordnung nach DIN 14096 als Unterweisungsgrundlage. Unterschiede bei der Unterweisung gibt es zum einen je nachdem, welche Personengruppen damit angesprochen werden. Zum anderen gibt es auch verschiedene Arten von Unterweisung. Denken Sie hier zum Beispiel an die Erstunterweisung, die jeder Mitarbeiter erhält, wenn er eine neue Stellung antritt, oder an die jährliche Folgeunterweisung. Wir als Brandschutzbeauftragte unterstützen dabei in den meisten Fällen die Führungskräfte, die ihre Mitarbeiter selbst unterweisen. Gerade bei den Folgeunterweisungen können wir die Inhalte an aktuelle Ereignisse anpassen und die Unterweisung gezielt auf die relevanten Personenkreise ausrichten. Egal, um welche Art von Unterweisung es sich handelt: Sie brauchen einen Nachweis darüber. Der abgebildete Unterweisungsnachweis soll Ihnen die Dokumentation erleichtern und kann als Musterformular dienen, mit dem Sie die erfolgte Unterweisung nachweisen. Optisch haben wir das Muster an die Farbgebung der Brandschutzordnung angepasst. Gerade wenn Führungskräfte ihre Mitarbeiter selbst unterweisen, kann eine farbliche Gestaltung (hier in Signalrot) oft Wunder bewirken. Probieren Sie es einmal aus!

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