Kurzmeldungen / Trends

Dienstfahrten in Personenwägen und Kombis: 4 Regeln zur Ladungssicherung

Beschäftigte auf Dienstfahrten – ob im Serviceeinsatz beim Kunden oder auf dem Weg zur Baustelle – sind in ihren Fahrzeugen meist mit Gepäck wie Werkzeug oder Material unterwegs. Viele unterschätzen dabei die Gefahren, die bei einer Vollbremsung oder einem Auffahrunfall durch nach vorn geschleuderte Gegenstände entstehen. Selbst scheinbar leichte oder harmlose Gepäckstücke können dabei erhebliche Kräfte entwickeln und Fahrzeuginsassen schwer verletzen. Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden auf diese 4 Regeln hin, mit denen sie sich vor solchen Gefährdungen schützen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Roza

14.08.2026 · 1 Min Lesezeit

  1. Verstauen Sie Notebooks und Aktentaschen im Kofferraum. Dort sollten sie möglichst weit vorn liegen, also am besten direkt hinter der Rücksitzlehne.
  2. Ist der Kofferraum voll, stellen Sie solche Gegenstände direkt hinter der Rückenlehne auf dem Fahrzeugboden ab. Müssen sie aus Platzmangel auf der Sitzbank mitgeführt werden, fixieren Sie sie mit dem Sicherheitsgurt.
  3. Kombis oder Vans sollten mit einem Trenngitter ausgerüstet sein, damit Werkzeuge, loses Material oder andere Gepäckstücke bei einer Vollbremsung nicht nach vorn katapultiert werden.
  4. Beachten Sie bei der Mitnahme von Gepäck, Ausrüstungsgegenständen und Arbeitsmitteln im Kombi oder Van ausserdem die Ladungshöhe: Das Gepäck darf die Oberkante der Rücksitzlehne nicht übersteigen – andernfalls sind Zurrgurte oder Ladungssicherungsnetze zu verwenden, falls kein Trenngitter oder -wände vorhanden ist.

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