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Dienstfahrten in Pkws und Kombis: 4 Regeln zur Ladungssicherung

Beschäftigte auf Dienstreisen sind in ihren Pkws und Kombis zumeist mit Gepäck unterwegs. Viele unterschätzen dabei die Gefahren, die bei einer Vollbremsung oder einem Auffahrunfall durch nach vorn schleudernde Gegenstände entstehen. Selbst scheinbar leichte oder harmlose Gepäckstücke können dabei erhebliche Kräfte entwickeln und Fahrzeuginsassen schwer verletzen. Weisen Sie Ihre Kollegen deshalb auf diese 4 Regeln hin, mit denen sie sich vor solchen Gefährdungen schützen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

04.08.2026 · 1 Min Lesezeit

  1. Verstauen Sie Notebooks und Aktentaschen im Kofferraum. Dort sollten sie möglichst weit vorn liegen, also am besten direkt hinter der Rücksitzlehne.
  2. Ist der Kofferraum voll, stellen Sie solche Gegenstände direkt hinter der Rückenlehne auf dem Fahrzeugboden ab. Müssen sie aus Platzmangel auf der Sitzbank mitgeführt werden, fixieren Sie sie mit dem Sicherheitsgurt.
  3. Kombis oder Vans sollten mit einem Trenngitter ausgerüstet sein, damit die Gepäckstücke bei einer Vollbremsung nicht nach vorn katapultiert werden.
  4. Beachten Sie bei der Gepäckmitnahme im Kombi oder Van außerdem die Ladungshöhe: Das Gepäck darf die Oberkante der Rücksitzlehne nicht übersteigen – andernfalls Zurrgurte oder Ladungssicherungsnetze verwenden, falls kein Trenngitter vorhanden ist.

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