Laut der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist vor beruflichen Aufenthalten in bestimmten Regionen eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend. Diese dient dazu, das Gesundheitsrisiko zu bewerten, etwa durch Infektionskrankheiten, klimatische Belastungen oder lokale medizinische Versorgungslücken. Ihnen ist dieser Prozess sicherlich noch als G35-Untersuchung bekannt.
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