Eine Berufskrankheit ist eine durch berufliche Einwirkungen verursachte Erkrankung, die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt wird. Die erste der neu anerkannten Berufskrankheiten ist die Gonarthrose (BK-Nr. 2118), eine Gelenkerkrankung im Knie, die nur Profi-Fußballer betrifft.
Schädigung des Schultergelenks
Naturgemäß häufiger als die Gonarthrose tritt die zweite neu anerkannte Berufskrankheit auf, die Läsion (Schädigung) der Rotatorenmanschette (BK-Nr. 2117). Dies ist eine Muskelgruppe im Schultergelenk, die für die Beweglichkeit und Stabilität der Schulter wesentlich ist. Die Erkrankung kann die Folge von kontinuierlichen Bewegungen im Arbeitsalltag mit besonderer Belastung der Schulter sein.
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