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Diese Krankheiten sind seit April 2025 als neue Berufskrankheiten anerkannt

Aufgrund einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) können seit dem 1.4.2025 weitere 3 Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden. Es handelt sich dabei um bestimmte Atemwegs- und Gelenkerkrankungen. Damit können betroffene Arbeitnehmer nun Leistungen ihrer gesetzlichen Unfallversicherung wie etwa Reha-Maßnahmen oder Entgeltfortzahlung beanspruchen.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

11.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Eine Berufskrankheit ist eine durch berufliche Einwirkungen verursachte Erkrankung, die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt wird. Die erste der neu anerkannten Berufskrankheiten ist die Gonarthrose (BK-Nr. 2118), eine Gelenkerkrankung im Knie, die nur Profi-Fußballer betrifft.

Schädigung des Schultergelenks

Naturgemäß häufiger als die Gonarthrose tritt die zweite neu anerkannte Berufskrankheit auf, die Läsion (Schädigung) der Rotatorenmanschette (BK-Nr. 2117). Dies ist eine Muskelgruppe im Schultergelenk, die für die Beweglichkeit und Stabilität der Schulter wesentlich ist. Die Erkrankung kann die Folge von kontinuierlichen Bewegungen im Arbeitsalltag mit besonderer Belastung der Schulter sein.

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