Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe mit der Nr. 505 beinhalten im Speziellen Maßnahmen zum Schutz im Umgang mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen, wobei der Biologische Grenzwert von 150 μg Blei/l Blut, der in Deutschland gilt, maßgeblich ist.
Auf der ersten Seite der neuen TRGS finden Sie die zentralen Neuerungen im Fußnotenbereich. Diesen Abschnitt gab es in der alten Fassung vom 14. Juni 2022 (GMBl 2022 S. 512) nicht:
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