Aus der Praxis

Diese Neuerungen der TRGS 505 müssen Sie kennen

Die TRGS, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe, zeigen Arbeitgebern grundsätzlich auf, wie innerbetrieblich mit Gefahrstoffen umgegangen werden soll. Das schließt deren Kennzeichnung sowie Einstufung mit ein. Die Technischen Regeln basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten sich nach dem neuesten Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene. Die Ermittlung bzw. Anpassung der TRGS obliegt dem Ausschuss für Gefahrstoffe, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt sie schließlich im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt. Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der Technischen Regeln bildet die Gefahrstoffverordnung, deren Anforderungen sie genügen müssen.

Redaktion SafetyXperts

25.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe mit der Nr. 505 beinhalten im Speziellen Maßnahmen zum Schutz im Umgang mit Blei, anorganischen Bleiverbindungen und bleihaltigen Gemischen, wobei der Biologische Grenzwert von 150 μg Blei/l Blut, der in Deutschland gilt, maßgeblich ist.

Auf der ersten Seite der neuen TRGS finden Sie die zentralen Neuerungen im Fußnotenbereich. Diesen Abschnitt gab es in der alten Fassung vom 14. Juni 2022 (GMBl 2022 S. 512) nicht:

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