Die Überarbeitung der früheren Version von 2020 trägt der Weiterentwicklung des Standes der Technik und der (europäischen) Normung Rechnung und passt die Inhalte an die aktuellen Erkenntnisse an. Sie ergänzt die Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 „Fußböden“, die grundlegende Anforderungen an Böden in Arbeitsstätten festlegt.
Die DGUV-Information bietet Ihnen Hinweise und Regeln für das Einrichten und Betreiben solcher Böden, um Unfallgefahren durch nasse Böden zu minimieren und die Sicherheit für Mitarbeiter und Besucher zu erhöhen.
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