Sebastian M., Oberhausen: „Bei uns stellt sich immer wieder die Frage, welche elektrotechnischen Tätigkeiten Beschäftigte selbst übernehmen dürfen. Typische Beispiele sind der Austausch von Leuchtmitteln, das Anschließen von Geräten oder kleinere „Reparaturen“ an Leitungen und Steckverbindungen. Wo ist die Grenze und ab wann ist eine Elektrofachkraft zwingend erforderlich?“
Werner Böcker: Entscheidend ist, dass Sie klare Zuständigkeiten festlegen und diese auch kommunizieren. Grundsätzlich gilt: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass Beschäftigte gar keine Tätigkeiten übernehmen dürfen.