Benedikt M., Osnabrück: „Wir möchten unsere Betriebsanweisungen künftig nur noch digital über Tablets und das Intranet bereitstellen. Gedruckte Aushänge direkt an den Arbeitsplätzen würden dann entfallen. Ist das aus rechtlicher Sicht zulässig und worauf müssen wir dabei besonders achten?“
Werner Böcker: Grundsätzlich dürfen Betriebsanweisungen auch ausschließlich digital bereitgestellt werden. Entscheidend ist nicht die Form, sondern die Frage, ob die Beschäftigten die Inhalte im Arbeitsalltag tatsächlich jederzeit erreichen, lesen und nutzen können. Genau hier liegt der wesentliche Punkt: Eine Betriebsanweisung muss für die jeweilige Tätigkeit „verfügbar“ sein. Beschäftigte müssen also ohne Hürden darauf zugreifen können – und zwar genau dann, wenn sie die Informationen benötigen. Besonders kritisch wird das, z. B. bei Zeitdruck, an wechselnden Arbeitsorten, bei fehlenden Endgeräten oder bei schlechter Netzverbindung. Prüfen Sie deshalb immer die reale Nutzungssituation: