Leserfragen

„Dürfen nur Elektriker Glühbirnen in unserer Einrichtung wechseln?“

Susan W. aus Erfurt fragt: „In unserer Einrichtung kommt es oft vor, dass eine Glühbirne kaputtgeht. Bisher haben wir diese immer selbst ausgetauscht und noch nie ist dabei etwas passiert. […]
Jörg Stojke

Jörg Stojke

07.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Susan W. aus Erfurt fragt: „In unserer Einrichtung kommt es oft vor, dass eine Glühbirne kaputtgeht. Bisher haben wir diese immer selbst ausgetauscht und noch nie ist dabei etwas passiert. Jetzt hat uns aber unsere Sicherheitsbeauftragte darauf hingewiesen, dass wir einen Elektriker mit dem Austausch beauftragen müssen. Ist das richtig, dass nur Elektriker Glühbirnen wechseln dürfen?“

SafetyXperts-Antwort: Nein, auch Laien dürfen Leuchtmittel wechseln, sofern sie zuvor unterwiesen wurden und eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeit vorliegt. Nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV-Prüfvorschrift 3 dürfen elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel nur durch eine Elektrofachkraft oder unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft instand gehalten werden.

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