Leserfragen

„Dürfen PFAS-haltige Feuerlöscher vor der Entsorgung entleert werden?“

Frage: „Bei der Aussonderung älterer Schaumfeuerlöscher kam bei uns die Frage auf, ob die Geräte vor der Entsorgung entleert oder beispielsweise im Rahmen von Löschübungen ausgelöst werden dürfen. Teilweise wird […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

24.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Bei der Aussonderung älterer Schaumfeuerlöscher kam bei uns die Frage auf, ob die Geräte vor der Entsorgung entleert oder beispielsweise im Rahmen von Löschübungen ausgelöst werden dürfen. Teilweise wird argumentiert, dass sich so Entsorgungskosten reduzieren lassen. Ist dieses Vorgehen zulässig?“

Antwort: Nein. Ausgesonderte Feuerlöscher sind Abfall und als solcher zu behandeln. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Verklappung in die Umwelt, die unsachgemäße Entsorgung von Löschmitteln in der Kanalisation oder auch das mutwillige Freisetzen des Schaums durch Auslösen von Feuerlöschern, beispielsweise bei Löschübungen, strafbare Handlungen sind.

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