Frage: „Bei der Auswahl neuer Sicherheitsbeauftragter wollen wir auch langjährige Halbtagskräfte und Midijobber berücksichtigen, die unser Unternehmen gut kennen. Ist das erlaubt?“
SafetyXperts-Antwort: Grundsätzlich ist das möglich. Als eins von fünf verbindlichen Kriterien zur Auswahl von Sicherheitsbeauftragten ist jedoch die „zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten“ zu nennen (§ 20 Abs. 1 der DGUV-Vorschrift 1).
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