Leserfragen

„Dürfen Teilzeitkräfte als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?“

Frage: „Bei der Auswahl neuer Sicherheitsbeauftragter wollen wir auch langjährige Halbtagskräfte und Midijobber berücksichtigen, die unser Unternehmen gut kennen. Ist das erlaubt?“ SafetyXperts-Antwort: Grundsätzlich ist das möglich. Als eins von […]
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

08.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Bei der Auswahl neuer Sicherheitsbeauftragter wollen wir auch langjährige Halbtagskräfte und Midijobber berücksichtigen, die unser Unternehmen gut kennen. Ist das erlaubt?“

SafetyXperts-Antwort: Grundsätzlich ist das möglich. Als eins von fünf verbindlichen Kriterien zur Auswahl von Sicherheitsbeauftragten ist jedoch die „zeitliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten“ zu nennen (§ 20 Abs. 1 der ­DGUV-Vorschrift 1).

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