Frage: „In unserem Labor bekommen wir zunehmend Platzprobleme. Aktuell diskutieren wir deshalb darüber, brennbare Flüssigkeiten in einem Sicherheitsschrank auf dem Flur unterzubringen. Ist das möglich und worauf müssen wir achten?“
SafetyXperts-Antwort: Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hinsichtlich der Lagerung von Gefahrstoffen sowie der Auswahl des Standortes ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 ArbStättV und § 6 GefStoffV durchzuführen. Bei festgestellten Gefährdungen müssen zum Schutz der Mitarbeiter wirksame Maßnahmen ergriffen werden.
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