Leserfragen

„Dürfen wir die Patiententoilette mitbenutzen?“

Jenny B. aus Berlin fragt: „In unserer Praxis gibt es nur zwei separate Toiletten, eine für das ausschließlich weibliche Personal und die andere für die Patienten. Bei einer Begehung durch […]
Jörg Stojke

Jörg Stojke

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

Jenny B. aus Berlin fragt: „In unserer Praxis gibt es nur zwei separate Toiletten, eine für das ausschließlich weibliche Personal und die andere für die Patienten. Bei einer Begehung durch unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde bemängelt, dass die Patiententoilette auch durch das Personal benutzt wird. Dürfen wir die Patiententoilette wirklich nicht mitbenutzen?“

SafetyXperts-Antwort: Grundsätzlich sind die Toiletten von Beschäftigten und Patienten zu trennen. Dies fordert die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250). Es gibt aber Bestandsschutz für Praxen, die vor Bekanntmachung dieser TRBA im Jahr 2003 eingerichtet wurden. Dieser Bestandsschutz erlischt jedoch nur bei einer Neugestaltung oder wesentlichen Umgestaltung der Toiletten. Hintergrund dieser Forderung ist der Schutz des Personals vor Infektionsrisiken, die sich bei der Mitbenutzung von Patiententoiletten ergeben können. Eine weitere Forderung nach eigenen Patiententoiletten ergibt sich aus der jeweiligen kassenärztlichen Zulassung der Praxis. Beide Voraussetzungen sollten Sie zunächst prüfen.

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