Leserfragen

„Dürfen wir uns gegen gewalttätige Patienten körperlich wehren?“

Frage: „In unserem Pflegeheim wurde kürzlich eine Altenpflegerin von einem verwirrten Patienten tätlich angegriffen. Dies hat die Frage aufgeworfen, ob sich unsere Beschäftigten ggf. auch unter Anwendung von Gewalt wehren […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

28.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In unserem Pflegeheim wurde kürzlich eine Altenpflegerin von einem verwirrten Patienten tätlich angegriffen. Dies hat die Frage aufgeworfen, ob sich unsere Beschäftigten ggf. auch unter Anwendung von Gewalt wehren dürfen. Ist Notwehr erlaubt?“

Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Natürlich sollte jedes potenzielle Gewaltopfer alle Möglichkeiten nutzen, um einen Konflikt gar nicht erst eskalieren zu lassen. Wenn aber gar nichts mehr hilft, ist auch Notwehr erlaubt, um sich gegen einen rabiaten Patienten zu schützen.

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