Leserfragen

„Dürfen wir uns gegen gewalttätige Patientinnen und Patienten körperlich wehren?“

Frage: „In unserem Pflegeheim wurde kürzlich eine Altenpflegerin von einem verwirrten Patienten tätlich angegriffen. Dies hat die Frage aufgeworfen, ob sich unsere Beschäftigten allfällig auch unter Anwendung von Gewalt wehren […]
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

13.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „In unserem Pflegeheim wurde kürzlich eine Altenpflegerin von einem verwirrten Patienten tätlich angegriffen. Dies hat die Frage aufgeworfen, ob sich unsere Beschäftigten allfällig auch unter Anwendung von Gewalt wehren dürfen. Ist Notwehr erlaubt?“

Rafael de la Roza: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Natürlich sollte jedes potenzielle Gewaltopfer alle Möglichkeiten nutzen, um einen Konflikt gar nicht erst eskalieren zu lassen. Allfällig ist aber auch Notwehr erlaubt, um sich gegen einen rabiaten Patienten oder eine solche Patientin zu schützen.

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