Peggy W. aus Chemnitz fragt: „Viele unserer Beschäftigten tragen während der Arbeit In-Ear-Kopfhörer, damit sie auch beim Telefonieren die Hände frei haben oder weil die Strahlung ihrer Handys ihnen Angst bereitet. Unsere Einrichtungsleitung hat uns jetzt aus Gründen der Sicherheit das Tragen dieser Art von Kopfhörern verboten. Dürfen wir wirklich keine In-Ear- Kopfhörer während der Arbeit tragen?“
SAFETYXPERTS-ANTWORT: Generell darf der Arbeitgeber, in Ihrem Fall also Ihre Einrichtungsleitung, bestimmen, welche persönlichen Gegenstände bei der Arbeit genutzt werden dürfen, sofern er dies mit Sicherheitsbedenken begründen kann. Das Tragen von Kopfhörern oder wie hier der In-Ohr- oder In-Ear-Kopfhörer ist in Unternehmen sehr umstritten, da diese nicht nur zum Telefonieren, sondern auch zum Musikhören während der Arbeit genutzt werden können. In diesem Fall können Beschäftigte akustische Warnsignale nicht oder nur schlecht wahrnehmen, was aus Sicht des Arbeitsschutzes eine Gefährdung darstellt. Gerade moderne In-Ear-Kopfhörer haben zudem eine Außen- bzw. Störgeräuschunterdrückung, was das Wahrnehmen von akustischen Notsignalen noch zusätzlich erschwert.
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