Um den Zielen des Personen- und Sachwertschutzes gerecht zu werden, ist es unerlässlich, geeignete Alarmierungsmittel zu verwenden, die im Brandfall auf eine Gefahrensituation hinweisen und eine mögliche Evakuierung einleiten. Da nicht jedes Unternehmen über eine Brandmeldeanlage verfügt, müssen alternative Lösungen gefunden werden. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass einfache Rauchmelder, die einen akustischen Alarmton abgeben, ausreichen. Denn auf dem Markt gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Rauchmelder-Varianten, die nicht alle gleichermaßen für eine effektive Alarmierung geeignet sind. Vor der Auswahl der Technik sollte man sich als Unternehmer daher folgende Fragen stellen:
- Welche Unternehmensbereiche möchte ich schützen?
- Wie sollen meine Mitarbeiter im Brandfall alarmiert werden?
- Benötige ich eventuell etwas anderes als einen Rauchmelder?
- Müssen meine Melder mit Zusatzfunktionen ausgestattet sein?
Wo sollten Rauchmelder sinnvollerweise installiert werden?
Bei der Betrachtung und Auswahl von Brandmeldesystemen müssen die geltenden gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Muster-Industriebaurichtlinie oder die Muster-Beherbergungsstättenverordnung. In kleinen und mittleren Unternehmen, in denen diese Richtlinien möglicherweise nicht vollständig zur Anwendung kommen, sollten Sie vorab sorgfältig prüfen, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden. Meine Empfehlung ist, dass Flure, Büros und Aufenthaltsräume mit Brandmeldern überwacht werden. Auch Lagerräume sind dabei zu berücksichtigen. Auf die Installation in Sanitärräumen kann jedoch verzichtet werden. Denn auch wenn durch den Einsatz von Meldern der größtmögliche Schutz für Leib und Leben erreicht werden soll, müssen nicht immer alle Bereiche überwacht werden. Grundsätzlich sollten Sie alle Gebäudeteile, in denen mit einem höheren Personenaufkommen zu rechnen ist, mit entsprechenden Meldern ausstatten. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass es nicht nur um den Schutz der eigenen Mitarbeiter geht, sondern auch um den von Besuchern und Fremdfirmen.
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