Im Arbeitsalltag begegnet man häufig ähnlichen Situationen und man fragt sich, ob es sich hier um grobe Fahrlässigkeit handelt. Es ist nachvollziehbar, dass in vielen Unternehmen ein Einbruchschutz unverzichtbar ist. Als Brandschutzbeauftragter ist es jedoch meine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Brandschutzvorgaben eingehalten und umgesetzt werden. Die entscheidende Frage ist daher: Wie lässt sich in einem solchen Fall ein zweiter Rettungsweg gewährleisten? Falls vergitterte Fenster unumgänglich sind, sollten Sie prüfen, ob auch Gitter mit entsprechender Verriegelung installiert werden könnten. Bei solchen Fenstern kann die Verriegelung bei geöffnetem Fenster von innen gelöst werden und das Gitter lässt sich anschließend nach außen aufklappen. Dadurch wäre sichergestellt, dass die Beschäftigten im Brandfall auch durch das Fenster flüchten können.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Fenster in einer Höhe liegt, in der es als Notausstiegsfenster genutzt werden kann. Ist es ein Fenster in einer höheren Etage, könnte ein zweiter Rettungsweg geschaffen werden, den die Feuerwehr als Anleiterbereich nutzen kann. Obwohl der Unternehmer in unserem Beispiel zunächst skeptisch war, konnte ich ihn schließlich überzeugen, eine Evakuierungsübung mit den Beschäftigten durchzuführen. Während der Übung wurde simuliert, dass der einzige Notausgang unbenutzbar ist.
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