Praxisfall

„Einfach mal saubermachen“ – wenn Leiharbeit ohne Unterweisung schiefgeht

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zählen in vielen Betrieben zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten, denn wenn dabei etwas ins Auge geht, kann dies bleibende Schäden zur Folge haben. Zum Schutz der Beschäftigten müssen Führungskräfte eine Reihe von Maßnahmen treffen. Viele sind sich dieser Verantwortung zwar grundsätzlich bewusst, doch eine Personengruppe fällt oft durchs Raster, wie ein Praxisfall zeigt.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

29.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Chemiebetrieb setzte kurzfristig einen Leiharbeitnehmer für Reinigungsarbeiten ein. Der Schichtleiter hatte wenig Zeit, drückte ihm Besen und Schaufel in die Hand, zeigte auf den Hochdruckreiniger und sagte: „Damit kannst du doch umgehen, oder?“ Kurze Zeit später stand der junge Mann mit stark geröteten Augen wieder vor ihm – er hatte das ätzende Reinigungsmittel abbekommen und wusste nicht, wo die Augendusche war. Glücklicherweise reagierte der Schichtleiter sofort. Der Vorfall blieb ohne bleibende Schäden.

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